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Klage, weil sechster Kuchen in Verpackung fehlt

Klage gegen den Lebensmittelkonzern Mondelez, weil der sechste Kuchen in der Verpackung fehlt.
Klage gegen den Lebensmittelkonzern Mondelez, weil der sechste Kuchen in der Verpackung fehlt. ©Bilderbox
Anhängiger Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch zur Frage, ob Konsumenten durch Leeraum in Milka-Verpackung getäuscht werden.

Der Zeuge öffnete während seiner Befragung ungeniert eine Milka-Packung der Sorte „Choco Trio“ mit fünf kleinen Kuchenstücken. Was sonst während Gerichtsverhandlungen nicht erlaubt ist, wurde dem 52-jährigen Oberländer von Richter Norbert Stütler ausdrücklich gestattet. Denn der Lebensmitteltechniker des beklagten Bludenzer Standorts des US-Lebensmittelkonzerns Mondelez wollte in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch beweisen, dass es sich beim Milka-Produkt „Choco Trio“ um keine Mogelpackung handelt.

Der Wiener Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Unterlassungsklage eingebracht. Demnach soll Mondelez gerichtlich dazu verpflichtet werden, in Zukunft Konsumenten nicht mehr mit Mogelpackungen zu täuschen. Die „Choco-Trio“-Kartonverpackung biete Platz für sechs kleine Kuchenstücke zu je 30 Gramm, werde aber nur mit fünf befüllt, kritisieren die klagenden Konsumentenschützer.

Klage abgewiesen

Richter Stütler hat schon während der ersten Verhandlung in dieser Woche angekündigt, dass er die Klage wegen der „fehlenden Täuschungseignung“ des Milka-Produkts abweisen werde. Schließlich sei ja auf der Verpackung zu lesen, dass der Inhalt aus fünf Kuchenstücken bestehe, begründete der Feldkircher Zivilrichter seine voraussichtliche Entscheidung. Er hat die Verhandlung für geschlossen erklärt, sein erstinstanzliches Urteil wird schriftlich ergehen. Es ist davon auszugehen, dass in dem Rechtsstreit auch das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz zu entscheiden haben wird.

Produktionskosten wären zu hoch

Den Feldkircher Erstrichter hat offenbar auch das Argument der beklagten Partei überzeugt, die auf verpackungstechnische Probleme verweist. Einige Tage nach dem Einpacken der einzelnen Kuchenstücke entweiche Luft aus den Kunststofffolien. Dadurch entstehe der Leerraum in der Kartonverpackung, sagte der Anwalt des beklagten Unternehmens. Die Produktionskos­ten wären zu hoch, wenn das Einpacken in die Kartons erst nach dem Entweichen der Luft vorgenommen werden würde. Die Verpackungsanlage befinde sich in Frankreich und sei in den 1990er-Jahren gebaut worden.

Der Zeuge aus dem Bludenzer Milka-Werk bestätigte die Angaben des Beklagtenvertreters. Der Lebensmitteltechniker riss während der Gerichtsverhandlung zwei Packungen „Choco Trio“ auf. Er nahm ein Küchlein aus einer Packung und fügte es im anderen Karton als sechstes Stück neben die fünf anderen.

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