Klage wegen Zuverdienstgrenze bei Kindergeld
Konkret stoßen sich die Höchstrichter daran, dass die Berechnung des Einkommens “für einen juristischen Laien kaum nachvollziehbar” sei und dass Selbstständige und Unselbstständige unterschiedlich behandelt werden, berichtet der “Standard”.Als problematisch sieht der OGH, dass die Zuverdienstgrenze (sie wurde zuletzt auf 16.200 Euro jährlich angehoben) selbst bei eigentlich richtiger Berechnung unabsichtlich überschritten werden kann – etwa durch Überstunden oder unterjährige Lohnerhöhungen.
Zweitens können Selbstständige Zusatz-Einkünfte leichter ins nächste Jahr verschieben und werden aus Sicht des OGH somit bevorzugt. Drittens stößt sich der OGH an der (mittlerweile aufgehobenen) Bestimmung, wonach bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze nicht nur ein Teil, sondern das gesamte Kindergeld refundiert werden musste.
Bis Anfang Juli hat das Familienministerium 3.205 Rückforderungsbescheide wegen Überschreitens der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld verschickt. 491 der Bescheide betreffen das Kinderbetreuungsgeld selbst, 2.714 den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Mehrere hundert Klagen gegen die Rückforderungen sind noch offen.
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