Klage von Bischof Williamson abgewiesen
Williamson hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Montag dem Fernsehsender die Ausstrahlung eines mit ihm geführten Interviews außerhalb Schwedens untersagen wollen.
Außerdem solle der TV-Sender die Filmsequenz von seiner Homepage entfernen. Das Gericht lehnte eine solche Beschränkung ab. Williamson habe sich darauf berufen, dass er vor dem Interview nicht darauf hingewiesen worden sei, dass das Interview auch außerhalb Schwedens zugänglich sein werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es entschied, dass eine Verwendung auf der Homepage und Ausstrahlung über Satellit üblich und erlaubt seien, sofern sie nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen worden seien. Das Landgericht Nürnberg-Fürth war wegen des Interview-Orts Zaitzkofen (Landkreis Regensburg), das zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört, angerufen worden.
Der in Argentinien lebende Williamson hatte am 1. November 2008 in einem Interview mit dem Sender den Holocaust geleugnet. Dass die 1988 erfolgte Exkommunizierung der vier Bischöfe der Piusbruderschaft, darunter auch Williamsons, jüngst vom Papst wieder aufgehoben worden war, führte zu einem internationalen Aufschrei der Empörung und massiver Kritik an Benedikt XVI. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
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