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Klage: Penis durch Beschneidung verkürzt

Der Kläger forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Kläger forderte 10.000 Euro Schmerzensgeld. ©Bilderbox/Symbolbild
Im Jänner 2016 ließ sich der klagende Vorarlberger in einem Vorarlberger Landeskrankenhaus beschneiden.

Von Seff Dünser / NEUE

Der Kläger meint, dem behandelndem Operateur sei ein ärztlicher Kunstfehler unterlaufen. Der Oberarzt habe beim Entfernen der Vorhaut zu weit geschnitten. Deswegen leide er nun unter einem deutlich verkürzten Penis und unter Erektionsproblemen, sagt der Patient.

Der 40-Jährige hat die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft, die die Arbeitgeberin des operierenden Spitalarztes ist, verklagt. Der Kläger fordert als Schmerzensgeld vorerst 10.000 Euro. Sein Mandant habe sich wegen der negativen Folgen der Operation in psychiatrische Behandlung begeben müssen, sagt Klagsvertreter Marin Fiel.

Videobefragung

In dem anhängigen Zivilprozess hat am Landesgericht Feldkirch bereits die letzte Verhandlung stattgefunden. Die Richterin wird nun ihr Urteil schreiben. Sie hat in der jüngeren Tagsatzung per Videokonferenz den gerichtlich bestellten medizinischen Gutachter befragt. Bei der Erötertung seines schriftlichen Gutachtens sagte der Sachverständige, die Beschneidung sei nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. Das Ergebnis der Operation sei okay. Es liege kein Behandlungsfehler vor.

Der behandelnde Oberarzt gab vor Gericht zu Protokoll, es sei denkunmöglich, dass es beim Patienten zu einer Penisverkürzung gekommen sei. Ein Reifenwechsel bei einem Auto führe ja auch nicht dazu, dass der Motor nicht mehr anspringe. Bei übergewichtigen Männern wie dem Kläger könne es vorkommen, dass durch die Beschneidung die Hodenhaut hochgezogen werde, sagte der Spitalsarzt. Dadurch könne beim Patienten der subjektive, aber objektive falsche optische Eindruck eines verkürzten Gliedes entstehen, ergänzte Beklagtenvertreter Martin Mennel. Von einer Beschneidung sei der Penisschwellkörper nicht betroffen, sodass es durch eine Vorhautentfernung nicht zu Erektionsproblemen kommen könne.

Plastische Nach-OP

Der Kläger hat sich inzwischen bei einem anderen Arzt einer plastischen Nachoperation unterzogen und ist mit dem Ergebnis des Eingriffs zufrieden. Um des Weihnachtsfriedens willen ersuchte die Richterin die Streitparteien noch einmal um einen Vergleich. Das Angebot der verklagten Partei zur Beendigung des Prozesses ohne Urteil hat der Kläger aber abgelehnt. Kulanterweise habe die Krankenhausbetriebsgesellschaft ein Schmerzensgeld von 1000 Euro in Aussicht gestellt, sagte Beklagtenvertreter Mennel.

(NEUE)

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