Klage gegen Vorarlberger Gemeinde: Gehsteig soll wieder weg

Von Seff Dünser (NEUE)
Die Gemeinde im Bezirk Bregenz ließ 2015 auf ihre Kosten auf einer Straße einen 1,20 Meter breiten Gehsteig auch über den Vorplatz eines Mehrparteienhauses errichten. Dafür wurde ein Stück der Hausstützmauer abgeschnitten. Der Gehweg wurde asphaltiert, „ohne uns zu fragen“, kritisierte eine der Klägerinnen vor Gericht.
Sie und ihre Tochter, beide Miteigentümerinnen der betroffenen Wohnanlage, haben die Gemeinde verklagt. Die anwaltlich von Markus Hagen vertretenen Klägerinnen fordern in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch, dass der Gehsteig vor ihrem Haus entfernt und die Hausstützmauer wieder verlängert wird. Gemeinde-Anwältin Claudia Lecher-Tedeschi hingegen beantragt, die Klage abzuweisen. Weil die Gemeinde den Gehsteig vereinbarungsgemäß errichtet habe.
Versäumnisse
Zivilrichter Norbert Stütler hat inzwischen die Verhandlung für geschlossen erklärt und wird nun ein erstinstanzliches Urteil schreiben. In der letzten Verhandlung in dieser Woche bestätigte der Errichter des Mehrparteienhauses die Angaben des Altbürgermeisters, der zur fraglichen Zeit Gemeindechef war. Er habe 2012 in einem Gespräch mit dem Bürgermeister die Errichtung des Gehsteigs vereinbart, es danach aber verabsäumt, seine Kunden darüber zu informieren, räumte der Betreiber der Baufirma ein. Er muss jetzt damit rechnen, verklagt zu werden.
Auch der Altbürgermeister gab vor Gericht Fehler zu: Er hätte 2012 beim Verkauf der Gemeindeliegenschaft an den Bauträger das Recht auf die Errichtung des Gehsteigs im Kaufvertrag schriftlich festhalten sollen.
2013 wurde auf dem Grundstück das Mehrparteienhaus fertiggestellt. 2011 hatte eine Bürgerinitiative mit einer Petition mit 200 Unterschriften von der Gemeinde gefordert, dass auf der Gemeindestraße ein 500 Meter langer Gehsteig gebaut wird, der auch an dem Mehrparteienhaus vorbeiführt.
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