Das Landgericht Nürnberg wies am Donnerstag eine Klage von Forouzandeh Gsell gegen die Gsell-Witwe Tatjana ab.
Die erste Frau des nach einem fingierten Überfall vor vier Jahren gestorbenen Promi-Arztes habe nicht nachweisen können, dass ihr Ex- Mann zugesagt hatte, ihre Steuerschulden und Anwaltskosten zu übernehmen, urteilte das Zivilgericht. Ebenso wenig konnte die 62- Jährige ausreichend belegen, dass sie ihrem Ex-Mann sieben Pelzmäntel im Wert von 75.000 Euro sowie 13.000 Euro in bar geliehen hatte.
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