Der 41-jährige Künstler verpflichtete sich zur Abgabe einer Erklärung, wonach er eine als üble Nachrede inkriminierte Äußerung auf Kosten der Kristall -Erbin nur als Scherz gemeint habe. Die Privatanklage wurde draufhin zurückgezogen.
Scheuba hatte am 30. November 2006 im Kabarett Simpl bei der Gala- Premiere von Silberhochzeit”, dem Jubiläumsprogramm der seit 25 Jahren bestehenden Kabarettgruppe Die Hektiker”, Folgendes zum Besten gegeben: Die Medien tuan ja grod, als hätte Reinhard Fendrich sämtliche Kokainbestände Österreichs weggeschnupft. Das kann natürlich nicht stimmen. Fiona Swarovski hätte das nie zulassen!”
Die Kristall-Erbin und Ehefrau des ehemaligen Finanzministers Grasser fühlte sich dadurch verunglimpft, zumal Scheuba seine Aussagen wenig später im Interview mit dem Magazin Woman” sinngemäß wiederholte. Mit seinen Behauptungen habe der Kabarettist die Privatanklägerin eines unehrenhaften Verhaltens und eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, sie in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen und herabzusetzen”, hieß es in der Klagschrift. Darauf legte nunmehr Rechtsvertreter der nicht persönlich erschienen Klägerin, Michael Rami, im Verhandlungssaal keinen besonderen Wert mehr. Wie Rami darlegte, sei zumindest eine Richtigstellung in öffentlicher Weise” ausreichend: Es muss keine Entblößung sein!” Nach anfänglichem Zögern von Scheuba, der zur Verhandlung von seiner Ehefrau und den restlichen Mitgliedern der Hektiker” begleitet wurde, und dessen Rechtsvertreter Gerald Ganzger kam tatsächlich ein Vergleich zu Stande, womit das Strafverfahren aus der Welt geschafft werden konnte. Scheuba war bereit, öffentlich folgende Klarstellung abzugeben: Die Äußerung war nur als Scherz gedacht. Sollte sie anders verstanden worden sein, bedaure ich dies.” Falls über diese Feststellung nicht bis zum 2. März in mindestens drei überregionalen Printmedien berichtet wird, muss sie auf Kosten des Kabarettisten im vollständigen Wortlaut im Nachrichtenmagazin News” abgedruckt werden. Zusätzlich hat Scheuba die Kosten des Anwalts der Privatanklägerin zu tragen.
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