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Klage gegen Gemeindechefin

Weiler, Feldkirch – Weilers Bürgermeis­terin steht wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch am Montag vor dem Richter.
Vorbericht: "Ich will endlich mein Recht"

Eine vielfach als „Dorfposse“ belächelte Auseinandersetzung auf Gemeindeebene ist zum Fall für das Gericht geworden: Mechtild Bawart, Bürgermeisterin von Weiler im Vorderland, ist wegen des Verdachts des „Amtsmissbrauchs durch Unterlassung“ angeklagt.

Tauziehen mit Nachbar

Hintergrund der Auseinandersetzung bildet ein Streit zwischen Weilers Gemeindeoberen und Baugrundbesitzer Werner Halbeisen. Dieser hatte vor mehr als fünfzehn Jahren ein Grundstück gekauft und wollte dort ein Haus errichten. Die Gemeinde empfahl dem Baggerfahrer, zunächst keinen Bauantrag einzureichen, sondern sich mit den Nachbarn auf eine Zufahrtsmöglichkeit zu einigen. Doch damit erlitt Halbeisen Schiffbruch. Bis zum heutigen Tag konnte er sich mit dem Nachbarn, einem ÖVP-Fraktionskollegen Bawarts, nicht einigen. Im Gegenteil: Laut Halbeisen hat der Nachbar ein Gebäude erbaut, das 70 Zentimeter weit in sein baureifes Grundstück ragt. Sein schriftlicher Antrag auf Abbruch des Gebäude sei von Bawart bis heute ignoriert worden.

„Anonyme Bauakten“

In der Folge wandte sich Halbeisen an NR und SP-Rathausmandatar Elmar Mayer. Er habe „mehrfach Anläufe genommen, die Causa Rathaus­intern zu bereinigen“, betont Mayer. Zumal Bawart laut Mayer im Zuge der Auseinandersetzungen „nachweislich die Unwahrheit gesagt hat“. Als zu allem Überdruss „anonym zugesandte Akten“ auf der Bezirksbehörde aufgetaucht seien, habe er Halbeisen zur Anzeige geraten, so Mayer.

Bis zu fünf Jahre Haft

Dort versucht heute Richter Wilfried Marte zu klären, ob Bawart den Antrag Halbeisens auf Gebäudeabbruch „wissentlich nicht behandelt hat“. Bawart selbst („Das Ganze ist für mich sehr belas­tend“) beteuert freilich ihre Unschuld. „Ich habe ein Gelöbnis als Bürgermeisterin abgelegt und niemand wissentlich geschädigt.“ Im übrigen habe sich mit der Causa bereits ihr Vorgänger herumgeschlagen. Detail am Rande: Bei einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs drohen Strafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

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