Ein ehemaliger Gitarrist seiner Band behauptet, der Tiroler Musiker habe von ihm den Song Not without us unerlaubt übernommen und ohne sein Wissen veröffentlicht. Der Titel, der auf einer Melodie aus dem Film Der dritte Mann beruht, brachte es bis auf Platz 20 der deutschen Musik-Charts.
Zum Auftakt des Prozesses am Mittwoch empfahl das Gericht der Plattenfirma von DJ Ötzi, sich mit dem Kläger über eine Gewinnbeteiligung zu einigen. Dies sei eigentlich fair, sagte Richter Thomas Kaess. Einigen sich die Streitenden nicht, wird die Verhandlung am 15. März 2006 fortgesetzt.
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