Von Seff Dünser (NEUE)
Die seit 2005 geschiedenen Eheleute sind noch immer Geschäftspartner. Der Mann hält 90 Prozent der Anteile an der Betreibergesellschaft seines Hotels, die Frau zehn Prozent. Mit seiner Klage will der Hotelier aus dem Bezirk Bludenz erreichen, dass seine beklagte Ex-Frau das Unternehmen verlassen muss. Der Kläger fordert in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch die unentgeltliche Rückübertrage ihrer Anteile an ihn.
Keine Geschäftsgrundlage
In der Klage wird damit argumentiert, dass es keine aufrechte Ehe mehr gebe und damit die Geschäftsgrundlage entfallen sei. Vor Jahrzehnten hat er ihr während ihrer Ehe zehn Prozent an der Kommanditgesellschaft übertragen. Der Anwalt der Beklagten erwiderte, die aufrechte Ehe sei gar nicht die Geschäftsgrundlage für die Anteile-Übertragung gewesen. Mit dem Argument des Wegfalls der Geschäftsgrundlage sehe es nicht gut aus, merkte die Zivilrichterin bei ihrer rechtlichen Erörterung während der ersten Verhandlung an. Der Kläger stützt sich bei seiner Forderung auch darauf, dass seine Ex-Frau gegen ihre firmenrechtlichen Treuepflichten verstoßen habe.
Keine gütliche Einigung
Am Ende der ersten Verhandlung hielt die Richterin fest, dass eine gütliche Einigung wegen der unüberwindbaren gegenseitigen Abneigung zwischen Kläger und Beklagter derzeit nicht möglich sei. Die Zivilrichterin hält es für zweckmäßig, dass nur die Anwälte miteinander verhandeln, unter Einbeziehung der beiden Kinder der Streitparteien.
Die Beklagte wäre bereit, ihrem Ex-Mann ihre Anteile zu verkaufen. Ihre Bedingung dafür ist, dass ihre Kinder das Hotel übernehmen dürfen, sobald es nicht mehr vom Kläger geführt wird. Der Kläger will aber verhindern, dass seine Kinder das Hotel jemals führen. Die Beklagte sieht dabei einen Zusammenhang damit, dass ihr Ex-Gatte inzwischen eine andere Frau hat, die in dem Hotel arbeitet und bei Entscheidungen mitredet. „Das ist eine bösartige Unterstellung, wie ich das von dir gewöhnt bin“, sagte dazu der Kläger zur Beklagten. Sie entgegnete im Gerichtssaal wiederum: „Und du hast mich hundert Mal betrogen. Ich habe 37 Jahre lang Tag und Nacht für das Unternehmen gearbeitet.“
Kein konstruktives Gespräch
Eine konstruktive Diskussion zwischen den Ex-Eheleuten sei nicht möglich, hielt die Richterin im Protokoll der vorbereitenden Tagsatzung fest. Unstrittig sei zwischen dem einstigen Ehepaar offenbar nur, dass sie zwei gemeinsame Kinder haben, warf der Beklagtenvertreter launig ein.
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