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Klage: Einen Tag lang von Chef gemobbt

Entlassung im Vorjahr für unwirksam erklärt
Entlassung im Vorjahr für unwirksam erklärt ©APA
Nach gerichtlicher aufgehobener Entlassung musste Angestellter untätig einen Tag in Firma sitzen.

Von Seff Dünser (NEUE)

Bossing wirft der Kläger seinem Arbeitgeber vor, also Mobbing durch den Chef. Die diskriminierende Ausgrenzung habe an einem Tag stattgefunden, sagte Klagsvertreter Clemens Achammer zu Beginn des anhängigen Arbeitsprozesses am Landesgericht Feldkirch. Denn sein Mandant sei nach seiner gerichtlich aufgehobenen Entlassung eineinhalb Jahre später an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Der Kläger habe den ganzen Tag untätig in einem Raum sitzen müssen. Ihm sei gesagt worden, es gebe keine Arbeit für ihn. Danach habe er sich krankschreiben lassen müssen.

Als Entschädigung fürs Bossing fordert der 39-jährige Kläger 5000 Euro. Die Arbeitsrichterin teilte in der vorbereitenden Tagsatzung mit, dass die Klage wohl abgewiesen werde. Weil nach der Rechtsprechung ein Tag ein zu kurzer Zeitraum für Mobbing oder Bossing sei.

Im April 2017 ist der technische Angestellte eines seit heuer insolventen Textilunternehmens entlassen worden. Dem Türken wurde zum Vorwurf gemacht, dass er auf seiner Facebook-Seite das Hass-Posting „Kurden gehören alle erschossen“ verfasst habe. Die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses sei wegen der Fürsorgepflicht des Unternehmens für die zahlreichen türkischen und kurdischen Mitarbeiter nicht mehr zumutbar gewesen, meint die Geschäftsführerin. Die Staatsanwaltschaft habe das Strafverfahren zum Hass-Posting eingestellt, berichtet Achammer.

Der begünstigte Behinderte, der einen besonderen Kündigungsschutz genießt, bekämpfte in einem Arbeitsprozess seine Entlassung, zumindest vorerst mit Erfolg. Am Landesgericht wurde seine Entlassung im Vorjahr für unwirksam erklärt. Das nicht rechtskräftige Urteil wurde mündlich verkündet und liegt ein Jahr später schriftlich noch nicht vor. Dazu merkte die im Bossing-Prozess zuständige Richterin an, jeder Richter am Feldkircher Arbeits- und Sozialgericht habe im Jahr rund 500 Klagen zu bearbeiten.

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