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Klage abgewiesen: Bushidos Album steht weiter auf dem Index

Bushidos Klage wurde abgewiesen
Bushidos Klage wurde abgewiesen ©dpa
Das Album "Sonny Black" von Bushido bleibt weiter als jugendgefährdend eingestuft und darf nicht an Jugendliche verkauft werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte am Freitag eine entsprechende Entscheidung der Bundesprüfstelle in Bonn.

Es stufte das Album zwar als Kunstwerk ein, setzte den Jugendschutz aber höher an.

Bushido klagte gegen die Einstufung

Die Bundesprüfstelle hatte das 2014 erschienene Album auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Bundesbehörde stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag ab und bewertete die Entscheidung als rechtmäßig.

Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. In einem ähnlichen Fall hatte er dort im vergangenen Jahr einen Erfolg erzielt. Das Gericht entschied, dass der Bushido-Song “Stress ohne Grund” zu Unrecht auf der Liste jugendgefährdender Medien stehe.

Schlechtes Vorbild für Jugendliche

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hatte das 2014 erschienene Album “Sonny Black” im April 2015 auf den Index gesetzt. Die Behörde begründete dies unter anderem damit, dass die Texte einen kriminellen Lebensstil verherrlichten und Frauen und Homosexuelle diskriminierten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche die vielen abwertenden Bezeichnungen in ihren Wortschatz übernähmen, sei hoch.

(APA/dpa)

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