Dies teilte die Zeitung am Dienstag unter Berufung auf Klinsmanns Münchner Anwaltskanzlei mit. Streitpunkt ist das Ostertitelbild der “taz”, das Klinsmann am Kreuz zeigt mit der Schlagzeile “Always Look on the Bright Side of Life” als Anspielung auf den Monty-Python-Film “Das Leben des Brian” und mit der Unterzeile “Von Deutschlands Superstar zu Bayerns Buhmann”. Ihr Mandant sei “zutiefst und massiv” in seiner Menschenwürde und seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, zitierte die Zeitung Klinsmanns Kanzlei Gabriel und Collegen.
Die “taz” solle eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, hieß es weiter. Die Anwaltskanzlei setzt laut “taz” einen Streitwert von 100.000 Euro an und fordert bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 50.000 Euro. Die Zeitung teilte mit, sie gedenke nicht, eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben und sehe einem Prozess gelassen entgegen.
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