Frauenministerin Heinisch-Hosek von der SPÖ betonte, dass dieses Projekt schon in mehreren Regierungsprogrammen gestanden sei. Daher sei es nun zügig umzusetzen. Man werde nun die beiden Entwürfe von SPÖ und ÖVP abgleichen und dann eilig zu einer Entscheidung kommen.
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht eingehalten werden. Marek meinte dazu, hier könnten Jugendorganisationen wie Jungschar oder Kinderfreunde diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des Frauenministeriums müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt überlassen sein.
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