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Kinderpornos bei Polizisten: Entlassung nicht in jedem Fall

Wenn ein Polizist mit Kinderpornos erwischt wird, folgt nicht in jedem Fall eine Kündigung
Wenn ein Polizist mit Kinderpornos erwischt wird, folgt nicht in jedem Fall eine Kündigung ©APA (Sujet)
Dass bei Polizisten kinderpornografisches Material gefunden wurde, war in den vergangenen Jahren leider mehrfach der Fall. Wie nun bekannt wurde, war die Kündigung der betreffenden Beamten jedoch nicht unbedingt die Regel.
Kinderpornoring gesprengt

Wie der “Kurier” (Donnerstagausgabe) berichtet, hat die Disziplinarkommission des Innenministeriums in den vergangenen zehn Jahren 21 Fälle untersucht, in denen Polizisten mit Kinderpornos erwischt wurden – in acht davon wurde erstinstanzlich eine Entlassung ausgesprochen. Allerdings machte die im Bundeskanzleramt sitzende Disziplinaroberkommission sechs davon wieder rückgängig.

Disziplinarkommission fand Milderungsgründe für Polizisten

Der Bericht beruft sich auf die Beantwortung einer BZÖ-Anfrage durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V). Die Disziplinaroberkommission bestätigte nur zwei der Entlassungen. In den anderen sechs Fällen fand sie laut “Kurier” Milderungsgründe wie Unbescholtenheit oder bisher tadellose Dienstverrichtung.

Der automatische Amtsverlust ist bei Verurteilungen für die Speicherung kinderpornografischen Materials meist nicht gegeben. Für ihn sind Strafen von mindestens zwölf Monaten Haft notwendig, die Urteile gegen die Polizisten werden bei einer Obergrenze von zwei Jahren meist in der Spanne zwischen drei und sechs Monaten bedingt ausgesprochen.

(apa/red)

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