Von Christiane Eckert/VOL.AT
Der Angeklagte räumt ein, dass er die 408 Bilder und 108 Videos auf Tablet und Handy geladen hatte. Auch, dass er sie weitergab, räumt der bislang Unbescholtene ein. Dass er irgendwelche abartigen Neigungen habe, bestreitet er. Ertappt wurde er im Zusammenhang mit einer Razzia bei einer illegalen Prostituierten. Es piepste bei seinem Handy, eine Nachschau förderte das verbotene Material zu Tage. Sein Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kinderpornos als Rache
Ein anderes Motiv hatte ein 22-jähriger Angeklagter. Er schickte einem Bekannten eine Videodatei und bat ihn, sie ihm auf Facebook zurück zu schicken. Das tat der andere auch und wurde – wie vom 22-Jährigen beabsichtigt - auf Facebook gesperrt. Kosten der Aktion: 900 Euro plus 300 Euro auf Bewährung, für den 22-Jährigen. Die Konsequenzen für den „Facebookgesperrten“ sind noch offen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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