Kindergeld: Rund 4.500 Väter bekommen Nachzahlungsbescheid
Ein entsprechender Bericht in der Tageszeitung “Die Presse” (Donnerstag-Ausgabe) wurde der APA vom Finanzministerium bestätigt. Hintergrund ist die Regelung, wonach einkommensschwache Alleinstehende – in der Regel Frauen – , täglich zusätzlich 6,06 Euro zum Kindergeld erhalten können. Die Summe muss das Finanzamt laut Gesetz später vom anderen Elternteil – zumeist dem Vater des Kindes – zurückfordern.
Die ersten Kindergeld-Zuschüsse wurden in den Jahren 2002 und 2003 ausbezahlt, die Rückforderungsfrist dafür verjährt Ende 2008. Aus dem Finanzministerium heißt es dazu, man habe die Gesetzeskonformität dieser Regelung vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts prüfen lassen. Da dieser keine Bedenken bezüglich der Verfassungskonformität geäußert habe, sei man nun “gezwungen” das Gesetz zu exekutieren.
Der Kindergeld-Zuschuss ist ein Darlehen für Einkommensschwache. Bei Überschreiten gewisser Einkommensgrenzen muss der Zuschuss an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Bei Alleinstehenden gilt: Hat der Elternteil des Kindes, welcher den Zuschuss erhalten hat, den anderen Elternteil bekanntgegeben, dann ist dieser zur Rückzahlung verpflichtet. Der Anwalt Günter Tews kündigt eine “Sammelklage” gegen diese Regelung an und hält sie für verfassungswidrig: “In Wahrheit beantragt die Mutter hier ein Darlehen, das der Vater zurückzahlen muss.”
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.