“Da die Finanzämter rückwirkend über mehrere Jahre den Zuschuss zurückverlangen, kommen auf die Betroffenen riesige Belastungen zu”, erklärte Christoph Klein von der AK Wien in einer Presseaussendung. Zuvor war bekanntgeworden, dass entsprechende Nachzahlungsbescheide an knapp 4.500 Bezieher unterwegs sind.
Seit 2002 haben laut AK mehr als 75.000 Familien die Unterstützung erhalten, folglich rechnet man auch in Zukunft mit zahlreichen Betroffenen. Zurückzuzahlen ist dabei ein bestimmter Prozentsatz des Jahreseinkommens. “Auch wenn die Forderungen zu Recht bestehen”, sei es inakzeptabel, “gerade in der aktuellen Wirtschaftslage einer Familie oder einem Vater mehr als neun Prozent eines Jahreseinkommens abzuverlangen”, so Klein.
Hintergrund der aktuellen Bescheide ist die Regelung, wonach einkommensschwache Alleinerziehende – in der Regel Frauen – , täglich zusätzlich 6,06 Euro zum Kindergeld erhalten können. Die Summe muss das Finanzamt laut Gesetz später vom anderen Elternteil – zumeist dem Vater des Kindes – zurückfordern. Die AK verweist aber darauf, dass der Zuschuss in den Folgejahren nach 2003 vor allem an einkommensschwache Familien gegangen sei. Weiters gelte es zu klären, ob einem getrenntlebenden Vater, der Unterhalt für das Kind leistet, zusätzlich noch diese Rückzahlung auferlegt werden könne, wenn diese die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Unterhaltsverpflichtenden übersteigt, so Klein.
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