“Wir müssen genauer wissen, wofür die 110 Mio. Euro eingesetzt werden sollen, was die Kriterien sind”, sagte sie auf APA-Nachfrage. Man werde den Bund aber sicher nicht aus der Verantwortung lassen.
“An Hilfestellung des des Bundes führt kein Weg vorbei”
Auch im Regierungsprogramm auf Bundesebene sei verankert, dass die Kinderbetreuung weiter flächendeckend ausgebaut werden müsse. “Dass wir auch in Vorarlberg beim Ausbau und den Öffnungszeiten vorangehen müssen, wissen wir”, räumte Schöbi-Fink ein. Die Verantwortung liege gemeinsam bei Bund, Ländern und Gemeinden, “an der Hilfestellung des Bundes führt kein Weg vorbei”. Über die Summe für die Länder wollte sie aber nicht spekulieren, bevor Details auf dem Tisch liegen.
Die für Kleinkindbetreuung zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) pochte darauf, dass der Ausbau “unter keinen Umständen ins Stocken geraten darf”. Im vergangenen Jahr lag der Anteil des Bundes für den Ausbau der Kinderbetreuungen (ohne Kindergärten, Anm.) in Vorarlberg bei 1,7 Mio. Euro. Diese Summe sollte auf jeden Fall beibehalten werden, hieß es aus dem Büro der Landesrätin auf APA-Nachfrage.
Erfreut über Verhandlungsbeginn
Grundsätzlich erfreut zeigte sich Schöbi-Fink über den Beginn der Verhandlungen auf Beamtenebene am Freitag. Auch die Ankündigung, die vorhandenen 15a-Vereinbarungen zu einer zusammenzuführen, kommentierte die Landesrätin positiv: “Das Abholen der Mittel, das derzeit sehr aufwendig und komplex ist, könnte damit erheblich vereinfacht werden.”
Angesprochen auf die Bedingung des Bundes das Kopftuchverbot in Kinderbetreuungseinrichtungen für die 15a-Vereinbarung mit den Ländern sagte Schöbi-Fink: “Auf den ersten Blick hat das nichts miteinander zu tun.” Sie kenne den Vorschlag des Bundes noch nicht, der Kopftuchparagraf müsse aber gut sachlich begründet werden. “Fakt ist, wir haben das Thema so in Vorarlberg nicht. Das heißt aber nicht, dass ich nicht dagegen wäre, wenn das Tragen von Kopftüchern in Kindergärten zu einem politischen Statement wird”, sagte die Landesrätin. Es ist aber “nicht das erste und auch nicht das zweite, dass ich hineinformuliert haben wollte”.
(APA/Red.)
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