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Kinderbetreuungsgeld: "Verträgliche" Regelung

Eine "verträgliche" Regelung bei der Zurückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld verspricht Familienstaatssekretärin Christine Marek (V).

Im Ö1-“Mittagsjournal” erklärte Marek, spätestens bis Jänner soll die Angelegenheit “fix fertig” sein. Sie werde mit Finanz- und Gesundheitsressort sowie Arbeiterkammer die Regelung ausarbeiten.

Tatsache sei, dass der Zuschuss ein Darlehen sei und “das ist zurückzuzahlen. Das wird auch nicht in Frage gestellt. Jetzt geht es einfach darum, wie können wir die Rückforderungen administrativ so gestalten, dass es auch einfach für die Betroffenen ist”. Viele Betroffene würden sich auch bereits informieren, welche Möglichkeiten sie haben, “die werden in den nächsten Tagen eine Information bekommen, wie kann man damit umgehen”. Es bestehe ja ohnehin die Möglichkeit, Einspruch zu erhaben und um Zahlungserleichterungen anzusuchen, sagte Marke.

Insgesamt dürfte es sich um 75.000 Rückförderungsfälle handeln. Jedenfalls seien die Kosten für die Rückabwicklung derzeit gigantisch. Dies sei auch darauf zurückzuführen, dass es bisher eine teils verunglückte Regelung gebe. Sie wolle sich für Verbesserungen einsetzen, allerdings sei dies rückwirkend eben schwer möglich.

FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller forderte in einer Aussendung entweder eine “drastische Reform” des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, oder eine ersatzlose Streichung. Außerdem müsse es zu Änderungen bei den Bedingungen zur Erlangung des Zuschusses kommen. Und im Bereich der Rückzahlung sollten die jährlichen Prozentsätze reduziert werden. “Die Familien leiden bereits unter der hohen Inflation, deshalb muss bei den Rückzahlungen auch eine Erhöhung der Einkommensgrenzen erfolgen”.

BZÖ-Familiensprecherin Ursula Haubner kritisierte, dass SPÖ und ÖVP keine Gnade kennen würden. Die Orangen hätten im Parlament einen Antrag zur Verhinderung von Härtefällen eingebracht, aber die Große Koalition habe das bisher abgelehnt. Die derzeitige Vollzugspraxis sei viel zu streng und könne in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine akute Bedrohung für die Betroffenen bringen. In Extremfällen könne die Verpflichtung der Väter, den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen zu müssen, zu einer massiven Existenzbedrohung führen.

Die Grüne Familiensprecherin Daniela Musiol fordert ebenfalls Reformen. Die Problematik der jetzigen Regelung liege darin, dass es viele bedürftige Familien gebe, die den Zuschuss dringend benötigen würden, ihn aber nicht einmal beantragen, weil sie Angst haben, sich das Zurückzahlen dann erst recht nicht mehr leisten zu können. Die Zuverdienstgrenze der jetzt rückgeforderten Jahre sei mit 260 Euro monatlich extrem niedrig angesetzt und ein Übersteigen dieser Grenze oft unvermeidlich gewesen.

Die Arbeiterkammer verlangt wiederum einen Vollzugsstopp für Rückförderungen des Kindergeldzuschusses. Die AK werde vielen Vätern raten, gegen den Bescheid über die Rückzahlung zu berufen. Damit drohe auch eine Verfahrenslawine.

Rund 180 Euro monatlichen Zuschuss zum Kindergeld können AlleinerzieherInnen oder zusammen lebende Eltern mit geringem Einkommen beantragen. Dieses Geld muss aber wie bei einem Darlehen von den Kindesvätern bzw. von den zusammen lebenden Eltern an den Staat zurückgezahlt werden, wenn das jeweilige Einkommen eine gewisse Höhe übersteigt.

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