Kinder können vor Gericht bei schwierigen Scheidungs- und Besuchsrechtsfragen von einem Kinderbeistand unterstützt werden. Durch eine Änderung der Bundesvorgaben ist diese Begleitung nicht mehr durchgängig gesichert. “Der Bund wäre gut beraten, die in Vorarlberg in Form eines Pilotprojektes erprobte erfolgreiche Unterstützung über Mitarbeiterinnen des IfS, im Sinne der Kinder, weiter zu verfolgen”, sagte die Landesrätin. Schmid kündigte an, eine diesbezügliche Forderung im Justizministerium zu deponieren.
Kinderbeistand wertvolle Unterstützung
Das Kinderbeistand-Gesetz ist Mitte 2010 in Kraft getreten. Ein Kinderbeistand kann vom Gericht in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren als Vertreter des Kindes (“Stimme des Kindes”) bestellt werden. Kinderbeistände sind fachlich qualifizierte Personen. Die Justizbetreuungsagentur, die vom Justizministerium beauftragt ist, ist nun zuständig für die Auswahl und die Heranziehung der Kinderbeistände. Im Gegensatz zur Beschränkung auf selbständig tätige Fachkräfte unter den nun geltenden Rahmenbedingungen hat sich das Vorarlberger Modell der Unterstützung durch einen Träger bewährt und sollte wieder Geltung haben. (VLK)
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