Dies berichtete die Financial Times Deutschland (Freitagsausgabe) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzesentwurf aus dem Familienministerium. Das Kabinett wolle das Regelwerk am kommenden Mittwoch beschließen.
Testkäufe von Kindern oder Jugendlichen erleichtern die Arbeit der Kontrollbehörden, begründet das Ministerium den Blatt zufolge seinen Vorstoß. Bisher habe dafür eine gesetzliche Grundlage gefehlt. Die Einstellung der minderjährigen Ermittler soll aber an strenge Auflagen – Zustimmung der Eltern und pädagogische Betreuung – gekoppelt sein.
Bisher war der illegale Verkauf von Schnaps und Zigaretten an Jugendliche nur schwer nachzuweisen. Mit dem Einsatz der Kinder und Jugendlichen als Testkäufer sollen die Verkäufer, die sich über den Jugendschutz hinwegsetzen, leichter überführt werden. Ein Verstoß kann mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. In Einzelfällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen.
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