"Kind stach sich Angelhaken durch Fuß!"

Vor rund drei Wochen war Petra am Hörbranzer Badestrand mit einer Freundin schwimmen. Knapp 15 Meter vom Ufer entfernt verfing sie sich in Angelschnüren, die achtlos im Wasser liegen gelassen worden waren. „Zuerst wickelte sich der Silch um meine Arme, dann um die Füße. Der daran befestigte Dreier-Angelhaken bohrte sich in meinen Fuß. Ich schaffte es irgendwie, zurück ans Ufer zu kommen. Wäre es weiter draußen passiert, hätte die ganze Sache schlimmer ausgehen können”, so die Höbranzerin. Das ist aber kein Einzelfall, wie sie weiter erzählt: „Ich bin von Grund auf eigentlich keine ängstliche Person, gehe also weiterhin dort schwimmen. Einer Freundin von mir passierte aber fast dasselbe. Sie verfing sich ebenfalls im Silch, konnte sich aber noch im Wasser daraus befreien.” Die Angelschnur haben sie zusammen mit einem Bekannten nun aus dem Wasser geholt. Dass noch mehr Angelschnüre im Wasser treiben, ist anzunehmen.
Verletzte Enten
Hans Petraschek aus Langen wohnte lange in Hörbranz und Lochau. Auch heute kommt er immer wieder an den Hörbranzer Badestrand, wo er ähnliche Fälle miterlebte, bei denen sich Badegäste an Angelhaken verletzten. So auch ein Kind aus Deutschland: „Das Mädchen war ungefähr sieben Jahre alt und stach sich einen Angelhaken durch den Fuß! Hier sollte endlich mal etwas passieren. Neben dem Hörbranzer Badestrand gibt es eine Bucht, wo kaum Badegäste sind. Diese könnte man z.B. ausschließlich für Fischer-Zwecke nutzen.” Aber nicht nur Menschen sind davon betroffen, auch Tiere verletzen sich immer wieder und verenden sogar zum Teil. „Erst vergangene Woche Donnerstag konnte ich eine Ente beobachten, der ein Angelhaken in den Atemlöchern steckte. Daran hing ca. ein Meter Schnur. Leider ließ sie sich nicht einfangen. Darauf informierte ich den Tierschutzverein”, so Hans.
Verbotene Angelmethoden
Die größte Verletzungsgefahr bergen vor allem die illegalen Angelmethoden, wie Fischen mit Netzen, Reusen sowie Legangeln. „Heuer konnte ich eine neue Methode beobachten”, so Hans. „Dabei wird eine leere Plastikflasche als Schwimmer benutzt, mit einem Gewicht, z.B. Blei, werden mehrere Schnüre mit Ködern im Wasser versenkt. Und das ist verboten! Gerade jüngere Fischer versuchen ihr Glück damit. Letztens habe ich drei Jungs, ich schätze sie waren zwischen 16 und 18 Jahren, beobachtet, die eben diese Methode angewendet haben. Ich habe sie darauf angesprochen. Ihre Antwort war, dass sie auf normale Weise keine Fische mehr fangen würden. Das Ganze sei ja auch unter Aufsicht. Doch oft finden sie ihre ausgelegten Köder nicht mehr bzw. kommen erst am nächsten Tag wieder. Hier fehlen einfach auch die Kontrollen.”
Keine offiziellen Beschwerden bekannt
Die Gemeinden Hörbranz und Lochau gaben auf Anfrage folgende Auskünfte: „Beschwerden sind bis jetzt keine bekannt.” Zudem sind beide Gemeinden nicht für das Fischereirecht zuständig, da dies Privatrevier von Besitzer Martin Bilgeri ist. Fischen darf hier also jeder mit einer gültigen Fischereikarte, die sowohl bei Bilgeri als auch im Tourismusbüro Bregenz erhältlich ist. Eine Prüfung, um diese zu erwerben, braucht niemand. Für einzelne Abschnitte gibt es Einschränkungen (siehe Bild unten). So darf man dort vom 1. Juni bis 30. September zwischen 10 und 20 Uhr nicht angeln. Einen Security-Dienst für unangekündigte Kontrollgänge gibt es zwar, eine ganztägige Aufsicht wäre aber zu teuer, wie Hörbranz’ Gemeindesekretärin Beate Malz mitteilte. Vorfälle sollten aber auf jeden Fall gemeldet werden. Hans Petraschek versucht öfters, mit den Fischern vernünftig zu reden, was in vielen Fällen auch funktioniert: „Wir würden uns wünschen, dass sich hier auf jeden Fall etwas ändert. Am besten wären getrennte Abschnitte für Badegäste und Fischer, so dass es in Zukunft keine Konfrontationen und böses Blut mehr gibt!”
„Keine Einschränkungen für Fischer”
Martin Bilgeri, Fischereirecht Bregenz: „Bis jetzt gab es keine offiziellen Beschwerden von Badegästen über Fischer. Sobald es um die Benennung von Daten bzw. ärztliche Nachweise geht, verschwinden die Anschuldigungen oder Gerüchte. Umgekehrt hatten wir erst kürzlich einen Fall, bei dem ein älteres Ehepaar einen Fischer über Stunden provoziert hat. Dies könnte durchaus noch rechtliche Konsequenzen haben. Grundsätzlich gilt ‚wer zuerst kommt, mahlt zuerst’. Normalerweise setzt sich ein Fischer auch nicht zwischen Badegäste, da er dort sowieso nichts fängt. Klar, es gab immer wieder Überlegungen, ob man das Fischereirecht einschränken sollte, d.h. eigene Abschnitte für Fischer und Badegäste, allerdings nicht von meiner Seite aus. Wir haben solchen Einschränkungen nie zugestimmt. Badegäste haben keine rechtlichen Grundlagen, auf die sie sich berufen können, im Gegensatz zu den Fischern. Deshalb will ich auch niemandem ein Recht einräumen, der keines hat. Wer also ‚ungestört’ baden möchte, soll in Schwimmbäder gehen. Zu den Angelmethoden: Erlaubt ist nur das Fischen mit Angelruten. Netze, Reuse sowie Legangeln sind für Sportfischer – nicht für den gewerblichen Zweck – verboten!”
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(WANN & WO)
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