AA

Kind missbraucht: Ein Jahr Gefängnis für Vorarlberger

Vor der Urteilsverkündung brach der Angeklagte in Tränen aus. Die Strafe selbst erscheint ihm zu hoch.
Vor der Urteilsverkündung brach der Angeklagte in Tränen aus. Die Strafe selbst erscheint ihm zu hoch. ©VN/Sohm
Feldkirch - 43-Jähriger hatte vor 21 Jahren Sex mit achtjährigem Buben. Bereits im Jahr 1999 wurde er nach Übergriffen auf unmündige Buben verurteilt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Zwischen Oktober 1997 und Juni 1998 hat der geständige Angeklagte einen Buben zumindest zwei Mal wöchentlich missbraucht. Der Unterländer hatte dabei auch Sex mit dem Achtjährigen. Der Bub lebte als Pflegekind in der Herkunftsfamilie des damals 21-jährigen Beschuldigten. Der Angeklagte drohte ihm nach den gerichtlichen Feststellungen damit, ihn und dessen Mutter zu ermorden, sollte er jemandem von den sexuellen Handlungen erzählen.

Berufung

Wegen der Übergriffe und der Morddrohungen gegen das Opfer wurde der Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil ein Jahr. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Denn sowohl der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte als auch Staatsanwältin Konstanze Manhart meldeten Strafberufung an.

Bei der teilbedingten Haftstrafe handelt es sich um eine Zusatzstrafe. Die Richter hatten Rücksicht auf das Urteil des Landesgerichts vom April 1999 zu nehmen. Damals war über den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von zwei anderen Buben, die Pflegekinder in seiner Herkunftsfamilie waren, eine teilbedingte Haftstrafe von 30 Monaten verhängt worden, davon sechs Monate unbedingt.

Theoretisch hätte schon 1999 auch über die nunmehr angeklagten Taten aus den Jahren 1997 und 1998 entschieden werden können. Wäre dem so gewesen, wäre vor 20 Jahren die Strafe um die gestern verhängte Sanktion höher ausgefallen.

Der Schuldspruch erfolgte am Donnerstag wegen der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen und der schweren Nötigung. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Haft. Der angeklagte Arbeiter muss dem inzwischen 29-jährigen Geschädigten, dem er bereits 2500 Euro überwiesen hat, als Schmerzengeld weitere 2000 Euro bezahlen. Den beiden anderen Opfern hat der ledige Mann gemäß der Verurteilung von 1999 jeweils 100.000 Schilling zukommen lassen.

Lebenslang geschädigt

Das inzwischen 29-jährige Opfer sei lebenslang geschädigt, sagte Richterin Claudia Hagen in der gestrigen Verhandlung. Der junge Mann hat erst vor Kurzem während einer Therapie von den früheren Übergriffen berichtet und danach Anzeige erstattet.

Im psychiatrischen Gutachten zum Prozess von 1999 hieß es, der Angeklagte sei pädophil und homosexuell. Er sei inzwischen ein völlig anderer Mensch geworden, gab der 43-Jährige gestern vor Gericht zu Protokoll. „Ich schäme mich ins Bodenlose dafür, was ich damals getan habe.“

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Kind missbraucht: Ein Jahr Gefängnis für Vorarlberger