Er gehe davon aus, “dass die Europäische Union diesem Ansinnen positiv entgegentreten wird”, sagte der Ressortchef am Montag in Eisenstadt vor Journalisten.
Er sehe darin “überhaupt keinen Widerspruch” zu dem, was die europäischen Regelungen vorsähen: “Ganz im Gegenteil. Ich sehe darin die Anwendung von europäischem Primärrecht”, stellte Kickl fest.
Kickl verweist auf seinen Brief an dei EU
Der Minister verwies auf seinen Brief an die zuständigen Stellen der EU mit der Ankündigung, “dass wir nach Auslaufen der derzeitigen Grenzkontrollregelung “selbstverständlich von unserem Recht Gebrauch machen wollen, die Grenzen weiterhin zu kontrollieren”. Österreich habe den Entschluss, selbst auf Grenzkontrollen zu verzichten, “vor dem Hintergrund getätigt, dass uns versprochen wurde, dass die Außengrenzen der Europäischen Union entsprechend geschützt werden”.
Von einem effektiven Schutz der Außengrenzen sei man in den weitesten Bereichen “Lichtjahre entfernt”, meinte Kickl. Der Verzicht auf die eigenen Grenzkontrollen finde auch unter der Voraussetzung statt, dass es im Rahmen der EU ein geordnetes Asylsystem gebe. Auch hier sei noch “sehr viel Luft nach oben”.
Minister ist “sehr optimistisch”
Aus beiden Gründen heraus sei er “sehr optimistisch, dass die Europäische Union in Anwendung ihrer eigenen Prinzipien uns selbstverständlich auch die Möglichkeit geben wird, ab dem 11. Mai die entsprechenden Kontrollen auch weiterhin durchzuführen”.
Der Innenminister verwies auch auf den 1. Juli, an dem Österreich den EU-Ratsvorsitz übernimmt. Daraus werde die Notwendigkeit entstehen, “dass wir in dieser zweiten Jahreshälfte des Jahres 2018 die Möglichkeit haben, jedwede Grenze in Österreich dann zu kontrollieren, wenn wir glauben, dass die Sicherheitslage es erfordert. Das sind wir schlicht und ergreifend unserer Bevölkerung schuldig.”
(APA)
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