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Kettenhunde in Vorarlberg - VGT deckt illegale Hundehaltungen auf

Illegale Hundehaltung in Vorarlberg
Illegale Hundehaltung in Vorarlberg ©VGT
Angebunden oder im eiskalten Zwinger ohne Wärmeschutz - VGT erstattet Anzeige gegen drei Hundehalter:innen

Es sind Bilder wie aus vergangen geglaubten Zeiten: ein Hund an der Kette, einer am kurzen Strick ohne Bewegung sowie ein Hund ohne Witterungsschutz jede Nacht hinter Gittern. Offensichtliche Gesetzesübertretungen, die laut Meldepersonen schon länger andauern.

Insgesamt 3 Hundehaltungen aus Dornbirn, Lustenau und Lauterach wird der VGT wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung anzeigen.

In Lauterach entdeckten Tierschützer:innen einen Fall von illegaler Hundehaltung, der besonders schlimm ist. ©VGT

Sandy P. Peng, Tierschützerin beim VGT: Diese Hunde sind so liebesbedürftig, brauchen dringend Sozialkontakt und menschliche Wärme. Stattdessen müssen manche in der Nacht bei Minusgraden ohne Kälteschutz ausharren. In den Näpfen gefrorenes Wasser.

Der Hund in Lauterach muss die Nächte in einem eisigen Verschlag verbringen, die Schüsseln sind total verschmutzt, das Tier wirkt verzweifelt. ©VGT

Drei Fälle, drei Schicksale

Sandy P. Peng erklärt: Diese Haustiere werden als Wachhunde gehalten. Sie leben in unterschiedlichen Situationen, keine ist tiergerecht und alle sind illegal. Einer hängt an einer Kette, ist gleichzeitig total zutraulich und liebesbedüftig. Die Anbindehaltung von Hunden ist in Österreich eindeutig verboten.

Dieser arme Hund wird an einer Kette gehalten, das ist klar gesetzeswidrig und nicht tiergerecht. ©VGT
©VGT

Hund in Rinderstall

Ein anderer Hund lebt bei einem einsamen Rinderstall, er darf untertags im Freien sein, der Sozialkontakt scheint aber sehr begrenzt zu sein. Und die Nacht muss er in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen, es gibt keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen.

Der Hund wird einer Hütte ohne Witterungsschutz gehalten. ©VGT
Traurig, wie dieser Hund die Nacht einsam auf etwa 3 m2 inmitten von Gerümpel verbringen muss. ©VGT

An altem Auto angekettet

Ein anderer Hund hat ein besonders hartes Schicksal. Untertags hängt er mittels eines kurzen Seils an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos, dessen offener Kofferraum sein einziger Rückzugsort ist. Die Nacht muss er hinter einem Vorhängeschloss in einem kleinen Verschlag verbringen, Auslauf gibt es dann nicht. Das ist ganz klar ebenfalls gesetzeswidrig. Hier muss dringend gehandelt werden! Es wundert uns, dass vor den Augen der Öffentlichkeit diese illegalen Zustände offenbar schon länger herrschen.

Dieser Hund ist an einem Auto festgebunden. Nachts wird er in einen dunklen Verschlag eingesperrt. ©VGT
So geht man nicht mit fühlenden Lebewesen um. ©VGT
Der VGT bereitet Anzeigen vor. ©VGT

Strenge Vorschrifen in Österreich

Der VGT dankt aufmerksamen Tierfreund:innen für die zahlreichen Meldungen, die auf Tierleid hinweisen.

Die Haltung von Hunden an der Kette oder Seilen ist in Österreich strikt verboten! Für die Haltung von Hunden in Zwingern gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich ist der Platz für Hunde beim Menschen, d. h. sie müssen aus Sicht des Tierschutzes im menschlichen Wohnbereich übernachten können.

Der VGT bereitet Anzeigen gegen alle 3 Halter:innen vor.

(VGT/VOL.AT)

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