Profitieren werde davon auch das Hochwasserschutzprojekt an der Ill zwischen Frastanz und Nenzing, für das kein UVP-Verfahren mehr erforderlich ist.
“Das UVP-Gesetz bedeutet für den Hochwasserschutz enormen Bürokratieaufwand mit beschränktem ökologischem Mehrwert”, so Landesrat Egger. Deshalb habe Vorarlberg für die Novelle Vereinfachungen statt überschießender Regelungen gefordert und konnte sich dabei in wichtigen Punkten durchsetzen.
Für den Hochwasserschutz an der Ill zwischen Frastanz und Nenzing werden kommendes Jahr die Behördenverfahren beantragt. Der Wegfall des UVP-Verfahrens bringt hier eine wesentliche Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Umwelt-Bürokratie darf kein Hindernis für den Schutz unserer Siedlungs- und Wirtschaftsräume sein, so Egger abschließend.
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