Keine Strafe fürs angeklagte Stalking

Von: Seff Dünser (NEUE)
Demnach soll der 26-Jährige seine Ex-Freundin nicht nur gestalkt, sondern auch zwei Mal verbal bedroht haben.
Dennoch blieb dem Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Strafe erspart. Ihm wurde eine Diversion mit einer Probezeit gewährt. Wenn er innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre nicht mehr straffällig wird, wird das Strafverfahren endgültig eingestellt werden. Der Beschluss der Richterin zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens ist nicht rechtskräftig. Denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Dem Angeklagten wurde die Weisung erteilt, seine frühere Freundin während der Probezeit von eineinhalb Jahren nicht mehr zu kontaktieren. Sollte er sich nicht an das Kontaktverbot halten, würde das Strafverfahren weitergeführt werden.
Der Arbeiter wurde zudem dazu verpflichtet, dem mutmaßlichen Opfer als Teilschmerzengeld 100 Euro zu bezahlen und dem Gericht 100 Euro an Verfahrenskosten. Der Flüchtling kam bereits zum zweiten Mal mit einer Diversion davon. 2014 war ein wegen des Verdachts der Körperverletzung geführtes Strafverfahren diversionell erledigt worden.
Nicht akzeptiert
Der junge Mann hatte das Ende der Liebesbeziehung nicht akzeptiert. Er gab zu, seiner ehemaligen Freundin nachgefahren, sie am Arbeitsplatz und in der Wohnung aufgesucht und ihr viele Nachrichten geschickt zu haben.
Der Angeklagte bestritt jedoch die angeklagten Drohungen. Er soll ein Mal zu ihr gesagt haben, er werde sie wieder stalken, wenn sie sich nicht mit ihm treffe. Ein anderes Mal soll er ihr damit gedroht haben, sie abzustechen. Daraufhin wurde er vorübergehend festgenommen. Die junge Frau sagte, sie habe wegen der Drohungen mehrmals schlecht geschlafen und sich zuletzt vor ihm gefürchtet.
(NEUE)
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