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Keine Schadenersatzzahlung nach Corona-Impfung: Vorarlbergerin scheitert vor Gericht

©APA/dpa/Marijan Murat
Eine Vorarlbergerin ist mit ihrer Schadenersatzklage wegen einer Coronavirus-Impfung endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht Innsbruck wies ihre Berufung ab und bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichts Feldkirch.

Die Frau hatte geltend gemacht, im Jahr 2021 in der Impfstraße des Landes im Messezentrum Dornbirn falsch behandelt worden zu sein, heißt es in einem Bericht des ORF Vorarlberg. Nach eigenen Angaben sei die Nadel zu hoch und zu tief gesetzt worden. Dies habe zu Schmerzen, einer Schleimbeutelentzündung sowie einer Sensibilitätsstörung in der linken Hand geführt.

Landesgericht Feldkirch wies Klage ab

Zudem behauptete die Frau, vor der Impfung nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Sie forderte insgesamt 34.228,35 Euro Schadenersatz vom behandelnden Arzt.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter stellte jedoch keinen Behandlungsfehler fest. Demnach gebe es keine objektiven Hinweise darauf, dass bei der Impfung ein Schleimbeutel punktiert worden sei.

Bereits im März hatte das Landesgericht Feldkirch die Klage abgewiesen. In zweiter Instanz folgte nun auch das Oberlandesgericht dieser Einschätzung. Die Frau muss dem Arzt 4.040,34 Euro und dem Land Vorarlberg 3.673,32 Euro an Prozesskosten erstatten. Hinzu kommen ihre eigenen Anwaltskosten.

(VOL.AT)

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