AA

Keine internationale Strafverfolgung von Ex-Jihadisten

©APA
Die Strafverfolgung der europäischen IS-Kämpfer durch ein internationales Gericht scheint zur Zeit ausgeschlossen. Das Weltstrafgericht in Den Haag wäre eigentlich die richtige Adresse für Verfahren gegen mögliche Kriegsverbrecher. Nur gehören weder Syrien noch der Irak dem Gericht an. Daher könnten Ermittlungen erst aufgenommen werden, wenn es ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates gibt.
Debatte: Was tun mit IS-Rückkehrern?

Eine Einigung der UNO-Vetomächte USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien scheint zur Zeit ausgeschlossen. Aus demselben Grund ist auch die Gründung eines UNO-Sondertribunals zur Zeit aussichtslos. Solche Tribunale waren etwa nach den Kriegen in Ex-Jugoslawien beziehungsweise Ruanda eingerichtet worden.

Europa uneins über Rücknahme von IS-Kämpfern

Denkbar wäre auch nur ein von einigen europäischen Staaten getragenes Ad-hoc-Tribunal. Dazu ist kein Beschluss des Weltsicherheitsrates nötig. Aber das größte Hindernis ist und bleibt: Wird Syrien mit internationalen Gerichten zusammenarbeiten?

(APA/dpa)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Keine internationale Strafverfolgung von Ex-Jihadisten