Justizminister Michel Mercier sagte am Donnerstag laut Kathpress in der Nationalversammlung in Paris, die Regierung habe zahlreiche Anstrengungen unternommen, um eingetrageneLebensgemeinschaften und Ehepaare rechtlich weitgehend gleichzustellen. Die Besonderheiten jeder der Rechtsformen für das Zusammenleben müssten aber gewahrt werden, so Mercier.
Die Nationalversammlung berät über einen Gesetzesvorstoß der oppositionellen Sozialisten, die standesamtlichen Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Der sozialistische Abgeordnete Patrick Bloche sagte, Frankreich sei 1999 bei der Einführung der eingetragenen Partnerschaft ein Vorreiter gewesen, hinke bei der standesamtlichen Eheschließung aber inzwischen hinterher. Fünf EU-Staaten sowie Norwegen und Island ließen inzwischen gleichgeschlechtliche Paare zur Eheschließung zu.
Der französische Verfassungsrat hatte im Jänner entschieden, das Verbot der sogenannten “Homo-Ehe” verstoße nicht gegen die Verfassung. Diese verbiete dem Gesetzgeber nicht, Bedingungen für Trauungen aufzustellen, sofern diese nicht andere Rechte wie das auf ein normales Familienleben oder das Gleichheitsprinzip verletzten.
Ausdrücklich überließen es die Verfassungsrichter aber dem Parlament, eine andere Regelung einzuführen. Der Gesetzgeber habe festgelegt, dass die unterschiedliche Situation gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare eine unterschiedliche Behandlung rechtfertige. Es sei nicht Aufgabe des Verfassungsrates, anstelle des Parlaments zu entscheiden, ob dies beim Zugang zur Eheschließung eine Rolle spielen solle.
(Quelle: APA)
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