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Keine Freilassung für todkranke Mörderin von Sharon Tate

Die wegen Mordes an der Schauspielerin Sharon Tate zu lebenslanger Haft verurteilte Susan Atkins kommt nicht vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Ein Antrag der Frau ist abgelehnt worden.

Ein entsprechender Antrag der todkranken Frau, die seit 37 Jahren hinter Gittern sitzt, ist am Dienstag (Ortszeit) vom kalifornischen Begnadigungsausschuss abgelehnt worden, berichtete der Radiosender KCBS.

Die frühere Anhängerin des Sektenanführers Charles Manson leidet an einem unheilbaren Gehirntumor. Ihre Ärzte und die Leitung des Frauengefängnisses in Corona hatten Atkins Antrag auf eine “Entlassung aus Mitleid” im März befürwortet. Der staatliche Begnadigungsausschuss hatte allerdings das letzte Wort.

Atkins, die seit 21 Jahren mit einem Anwalt verheiratet ist, der sie bei Anhörungen vertrat, gilt als vorbildlicher Häftling. Als Folge ihrer Krankheit ist sie halbseitig gelähmt, ein Bein wurde ihr abgenommen. Nach Einschätzung der Ärzte hat sie nur noch wenige Monate zu leben.

Sektenanführer Manson (73) verbüßt eine lebenslange Haftstrafe im kalifornischen Corcoran-Gefängnis. Im August 1969 hatte er Mitglieder seiner unweit von Los Angeles lebenden “Familie” zu einer barbarischen Mordserie ausgeschickt. Susan Atkins, Patricia Krenwinkel, Charles Watson und Leslie Van Houten töteten mit Hunderten von Messerstichen zunächst im Hause des Filmregisseurs Roman Polanski dessen hochschwangere Ehefrau Sharon Tate und vier weitere Personen. Einen Tag später ermordeten sie den reichen Geschäftsmann Leno LaBianca und dessen Ehefrau.

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