Ein Behördensprecher begründete die Entscheidung am Mittwoch mit der fehlenden Beweiskraft von Videoaufnahmen der in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Fahrt.
Ein am Wochenende im Stil eines Paparazzi hinter dem Prinzen hergefahrener Kameramann hatte der Polizei nur einen Teil seines Bildmaterials vorgeführt, um nicht den eigenen Führerschein zu gefährden. Das aber reichte den Ermittlern nicht. Sie lehnten auch den Vorschlag des Kameramannes ab, das gesamte Filmmaterial gegen die Zusage von Straffreiheit für ihn einsehen zu dürfen. Nach seinen Angaben fuhr der jüngere der beiden Söhne von Königin Margrethe II. mindestens 140, wo die Höchstgeschwindigkeit 90 Kilometer pro Stunde betrug.
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