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Keine Ermittlungen gegen ÖVP und FPÖ wegen Wahlkampfkosten

Die Kurz-ÖVP gab fast doppelt so viel aus wie erlaubt
Die Kurz-ÖVP gab fast doppelt so viel aus wie erlaubt ©APA
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird wegen der massiven Wahlkampfkosten-Überschreitung nicht gegen ÖVP und FPÖ ermitteln. Die Liste Jetzt hatte bei beiden Parteien Untreue und Förderungsmissbrauch vermutet. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA mitgeteilt hat, gibt es aber keinen Anfangsverdacht, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt hätte.
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Für Wahlen auf Bundesebene gilt seit 2012 ein Kostenlimit von sieben Millionen Euro. Bei der Nationalratswahl 2017 hat die SPÖ diese Kostengrenze leicht überschritten, FPÖ und ÖVP lagen massiv darüber. Dabei hatte der nunmehrige Kanzler Sebastian Kurz noch zwei Wochen vor der Wahl eine Offenlegung seiner Wahlkampfkosten abgelehnt und gemeint, die ÖVP halte sich an “alle Regeln, die es derzeit gibt”. Schlussendlich gab die ÖVP mit 13 Mio. Euro aber fast doppelt so viel aus wie erlaubt, die FPÖ investierte nach eigenen Angaben 10,7 und die SPÖ 7,4 Mio. Euro.

Keine strafrechtlichen Konsequenzen

Das Parteiengesetz sieht für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro im Fall der ÖVP bzw. bis zu 565.000 Euro im Fall der FPÖ vor. Der SPÖ könnte ihre Überschreitung bis zu 40.000 Euro kosten. Darüber hinaus gehende strafrechtliche Konsequenzen sind im Parteiengesetz nicht vorgesehen.

Die Liste Jetzt (früher Liste Pilz) hat ÖVP und FPÖ wegen der massiven Überschreitung dennoch angezeigt – und zwar wegen Förderungsmissbrauchs und Untreue. Letzteres für den Fall, dass die Gremien der Parteien die Kostenüberschreitungen nicht ordnungsgemäß abgesegnet hätten.

Die WKStA sah diesen Verdacht allerdings als nicht als gegeben an und leitete kein Ermittlungsverfahren ein. Wie hoch die Geldbußen wegen der Überschreitungen ausfallen, entscheidet der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt voraussichtlich im Herbst, wenn auch die Rechenschaftsberichte für das Wahljahr vorliegen.

(APA)

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