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Keine Entschädigung für Österreicher im VW-Skandal

Affäre um manipulierte Abgastestwerte
Affäre um manipulierte Abgastestwerte ©APA (dpa)
Der von Volkswagen angebotene Vergleich für Kunden, die vom Dieselskandal betroffen sind und sich einer Musterklage angeschlossen haben, gilt nicht für Personen, die beim Autokauf außerhalb Deutschlands gewohnt haben. Somit bekommen auch die rund 1.100 Österreicher und Südtiroler, die bei der deutschen Klage dabei sind, kein Geld. Das bestätigte VW der APA am Dienstag.
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"Ja, das können wir bestätigen", hieß es von der Porsche Holding mit Sitz in Salzburg zur APA. Was die österreichischen Kunden, deren Autoabgaswerte manipuliert wurden, jetzt tun können? "Leider können wir keine Empfehlung abgeben, für Kunden, die sich einem deutschen Verfahren angeschlossen haben."

"Frechheit"

Verbraucherschützer Peter Kolba findet es zwar eine "Frechheit", dass österreichische Betroffene nicht in den Genuss der deutschen Einmalentschädigung kommen können, würde aber, wie auch deutsche Verbraucherschützer, ohnehin davon abraten. Für die Betroffenen schaue vermutlich mehr Geld heraus, wenn sie weiter den Klagsweg beschreiten, außerdem gehe die Einmalentschädigung wohl damit einher, dass sich die Autohalter verpflichten müssen, rechtlich nichts mehr gegen VW zu unternehmen.

Vorige Woche, viereinhalb Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals, sind die Vergleichsverhandlungen von VW mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geplatzt. Der deutsche Autokonzern bietet nun hunderttausenden deutschen Kunden eine Entschädigung an. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sollen die Deutschen zwischen 1.350 und 6.275 Euro bekommen.

Verjährung ein Thema

Kolba setzt auf die deutsche Justiz. Die Österreicher, die sich der deutschen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten auf jeden Fall dabeibleiben. "Solange ich da angemeldet bin und die auch geführt wird, kann mein Anspruch nicht verjähren", erklärte der Jurist. Sollte aber der vzbv die Klage doch zurückziehen und sich doch noch mit VW einigen, ist es mit dem Verjährungsstopp aus. "Dann muss ich innerhalb von drei Monaten klagen."

Wer das tun will, kann sich von Kolbas Verein VSV unterstützen lassen. "Wir haben bereits einen Prozessfinanzierer, der Einzelklagen finanzieren wird." Der Prozessfinanzierer verlangt für die Klage nichts, im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des erstrittenes Geldes. Weitere Voraussetzung: Die betroffenen Autohalter müssen für 30 Euro im Jahr VSV-Mitglied werden.

"Aussicht auf Geld nicht rosig"

Eine weitere, weitaus größere Gruppe von mutmaßlich Geschädigten ist jene, die sich dem Strafverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Privatbeteiligte angeschlossen, aber zivilrechtlich noch nichts unternommen hat.

Durch den Privatbeteiligtenanschluss an das Strafverfahren gegen VW, Bosch und inzwischen auch Audi und Daimler ist die Verjährung ebenfalls gestoppt. Die Aussicht auf Geld ist aber nicht unbedingt rosig, meint Kolba. Laut ihm sollten die Betroffenen eine Klage in Deutschland einbringen, am besten beim Landgericht Stuttgart (Sitz von Bosch) oder beim LG Ingolstadt (Sitz von Audi). Da seien die Erfolgschancen hoch.

400.000 Autos betroffen

Eine dritte Gruppe von mutmaßlich Geschädigten sind jene, deren VW, Porsche oder Audi mit einem großen 3,0- oder 4,2-Liter-Dieselmotor ausgestattet ist. Dass auch bei diesen Wagen die Abgaswerte geschönt wurden, flog erst später auf. Es ist noch keine Verjährung eingetreten. Auch für sie vermittelt der VSV aber schon juristische Hilfe. In Österreich sind mehr als 400.000 Autos des VW-Konzerns vom Abgasskandal betroffen.

Am Dienstag forderte SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim abermals die Einführung der Gruppen- bzw. Sammelklage. "Leider blockiert die ÖVP dieses Vorhaben seit Jahren", so Yildirim in einer Aussendung. Die SPÖ wolle bei der nächsten Nationalratssitzung einen entsprechenden Gesetzesantrag einbringen. Bisher müssen sich heimische Verbraucherschützer bei Massenschadensfällen mit speziellen juristischen Konstruktionen behelfen, um mehrere Personen vor Gericht vertreten zu können.

(APA/Red.)

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