Der Überleitungsausschuss hat am Montag mit 7 von 8 Stimmen beschlossen, dass es für den stellvertretenden Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), den FPÖ- Abgeordneten Reinhart Gaugg, grundsätzlich einen Sondervertrag geben soll, die Inhalte wurden allerdings mehrheitlich abgelehent und sollen neu verhandelt werden.
Mehrheitlich abgelehnt hat der Überleitungsausschuss drei Punkte des geplanten Sondervertrags: Konkret geht es dabei um die Befreiung von der besonderen Fachprüfung, den besonderen Kündigungsschutz ab Beginn des Dienstverhältnisses und den von Gaugg gewünschten Pensionsverzicht mit einer dafür geplanten Erhöhung seiner Bezüge um 20 Prozent. Das erklärte der Vorsitzende des Überleitungsausschusses, Karl Haas, nach der Sitzung.
Gaugg erklärte, er bleibe trotzdem stellvertretender Generaldirektor in der PVA, er bedaure es aber, dass der Überleitungsausschuss nicht schon im Vorfeld die offenen Fragen klären konnte. Auch wenn die vom Überleitungsausschuss abgelehnten Punkte des Sondervertrags nicht zu Stande kommen sollten, wolle er für die PVA arbeiten. Sein Nationalratsmandat „steht nicht zur Disposition“ stellte Gaugg klar, er werde „selbstverständlich“ Abgeordneter bleiben. Gaugg stellt sich damit gegen den Wunsch der Parteispitze. Erst am Vormittag hatte Klubobmann Peter Westenthaler bekräftigt, dass Gaugg sein Mandat zurücklegen solle.
Generaldirektor Ewald Wetscherek wurde beauftragt, mit Gaugg neue Verhandlungsgespräche über die Inhalte des Sondervertrags aufzunehmen.
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