Keine strafrechtlichen Folgen haben die dubiosen Vorgänge in der Wiener Plasmapherese-Station “Humanplasma”, wo Sportlern Eigenblut entnommen worden sein soll, das dann – so zumindest die Verdachtslage – in einem Wiener Spital entsprechend ärztlichen Vorgaben “nachbearbeitet” wurde, indem die roten Blutkörperchen künstlich angereichert wurden. Das Verfahren gegen zwei Ärzte ist von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt worden – aus rechtlichen Gründen, wie Behördensprecher Gerhard Jarosch am Dienstag im Gespräch mit der APA – Austria Presse Agentur betonte.
Den Ärzten kam zugute, dass sie nicht nach dem im vergangenen Sommer in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz belangt werden konnten, weil sie ihre möglichen Verfehlungen vor diesem Zeitpunkt gesetzt hatten. Eine Rückwirkung ist bei Strafgesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen, so dass das Verhalten der Mediziner lediglich nach § 84 a Absatz 1 Arzneimittelgesetz zu prüfen war. “Ob die Ärzte gedopt haben oder nicht, war daher nicht Gegenstand unserer Ermittlungen”, sagte Jarosch.
Die nunmehrige Rechtslage enthält demgegenüber mit dem § 22 Anti-Doping-Gesetz eine Bestimmung, die auch Blutdoping und nicht bloß jene Formen von Doping, bei denen Arzneimittel zur Anwendung gelangen, explizit unter Strafe stellt. Wäre das Vorgehen der Ärzte in diese Richtung zu prüfen gewesen, hätte das die betroffenen Mediziner durchaus auf die Anklagebank bringen können.
Nicht beweisbar war die darüber hinausgehende, ursprüngliche Vermutung in Richtung Versicherungsbetrug. “In keinem einzigen Fall hat sich nachweisen lassen, dass die Verdächtigen eine betrügerische Handlung begangen hätten, indem eine Doping-Behandlung durchgeführt wurde und diese später unter der falschen Vorgabe einer anderen, medizinisch notwendigen Behandlung über Versicherungen abgerechnet wurde”, erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Diesbezüglich wären “mehrere nationale Sportler” zeugenschaftlich vernommen worden, sagte Jarosch. Die Staatsanwaltschaft werde weder die Namen der Sportler noch die betroffenen Sportarten bekanntgeben, betonte er.
Von den beiden Medizinern, für die die Affäre somit strafrechtlich erledigt ist, war einer als Konsulent bei “Humanplasma” tätig. Gemeinsam mit dem zweiten Verdächtigen betrieb er eine Firma namens “Blutdepotseminar”. Gegen die beiden war seit Februar 2008 ermittelt worden.
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