Nun hat die Staatsanwaltschaft entschieden: Die Kinder seien nicht in Gefahr gewesen. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt. Den Kindern sollte die Angst vor der Polizei genommen sowie Arbeit und Ausrüstung der Beamten erklärt werden. So besuchten elf Kinder und zwei Erzieherinnen den Polizeiposten Hörbranz. Wie üblich interessierten sich die Kleinen vor allem für die Pistole. Der Beamte, der seit mehreren Jahren als Polizist arbeitet, ging bereitwillig auf die Fragen der Kinder ein. Währenddessen hielt er die Waffe von den Kindern abgewandt. Dass sich ein Schuss löste, erklärte der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant Stephan Schlosser so: Der Beamte war der Meinung, dass das Magazin mit der Munition nicht angesteckt war, was aber ein Irrtum war.
Nichts passiert
Die Patrone landete in einer Wand, gebremst durch eine Pinnwand aus Stoff. Passiert ist glücklicherweise nichts. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch ermittelte zunächst wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, doch nun wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Begründung: Es hat keine konkrete Gefährdung der Kinder vorgelegen, weil der Schuss in entgegengesetzter Richtung zu den Kindern gegangen ist, so Heinz Rusch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Strafrechtlich ist das Missgeschick somit für den Beamten ausgestanden. Das Landespolizeikommando hat nach dem Vorfall Waffenvorführungen strikt untersagt.
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