Keine Änderung der Besteuerung von Bitcoin-Gewinnen geplant

“Es handelt sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfes des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017”, hieß es am Dienstagabend aus dem Finanzministerium zur APA. Die Rechtsmeinung des Finanzministeriums im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gelte weiterhin. “Insofern wird auch künftig, bei der Veräußerung von Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten, die im Gesetz definierte einjährige Spekulationsfrist, zur Anwendung kommen, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist”, betont das Ministerium, und verweist auf ihre Homepage, wo sie veröffentlicht wurde.
In der endgültigen Version des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses werde dies auch entsprechend klargestellt sein, sodass Fehlinterpretationen nicht mehr möglich seien.
APA/Red.
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