Kein Weg führt an den 26 Monaten Haft vorbei
Von Christiane Eckert
Er ist mit 24 Jahren noch recht jung, macht einen äußerst gepflegten und vernünftigen Eindruck. Doch trotz größter Anstrengung aller möglichen Sozialstellen kann er sich weder in die Gesellschaft, noch in den Arbeitsmarkt und auch nicht in eine betreute Wohngemeinschaft integrieren. Zwei Mal war er bereits in Haft, hatte zwei Bewährungsstrafen offen und dennoch ist er wieder straffällig geworden. Er hat ein psychisches Defizit und zudem ein Suchtproblem.
Gestohlen und verleumdet Zum einen klaute der junge Mann seinem Nachbarn aus der Küche 75 Euro. Dafür kletterte er durchs Küchenfenster. Also ein Einbruchsdiebstahl. Nach einem Streit mit seiner Schwester, dichtete er ihr an, sie habe ihn mit dem Umbringen bedroht, was eine Verleumdung ist und zu guter Letzt erfand er noch eine Geschichte mit einem großen Unbekannten, der ihn angeblich bedrohte, was als falsche Beweisaussage gewertet wurde. Die Richterin kann auf Grund der Vorstrafen und der raschen Rückfallsvoraussetzungen nicht anders, als den Angeklagten erneut zu einer Haftstrafe zu verurteilen Insgesamt gibt es 26 Monate. Eine lange Zeit, aber es gibt keine andere Möglichkeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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