Kein Urteil im Prozess wegen Vergewaltigung in Wr. Neustadt

Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur beim Anklagevortrag waren Zuhörer erlaubt. Geständig war der Beschuldigte, seinen 16-jährigen Zellengenossen am 5. Jänner dieses Jahres in der JA Gerasdorf am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen) mit Faustschlägen und Fußtritten gegen das Gesicht verletzt zu haben.
Dass er den Burschen einen Tag später laut Anklage “gewaltsam in Bauchlage zu Boden drückte, die Hose bis zu den Knien hinunterzog und ihm einen Besenstiel in den Anus einführte und zu geschlechtlichen Handlungen genötigt haben soll”, bestritt er.
Vorwurf der brutalen Vergewaltigung
Das Opfer war der Verhandlung fern geblieben. Seine Rechtsanwältin forderte Schmerzensgeld in der Höhe von 10.000 Euro.
Der Vorfall wurde erst bekannt, nachdem ein ähnliches Ereignis Anfang Mai in der Justizanstalt Josefstadt in Wien für Aufsehen gesorgt hatte: Ein 14-Jähriger war am 6. Mai in der Untersuchungshaft von drei älteren Mitgefangenen mit einem Besenstiel vergewaltigt worden. Es folgte eine Debatte um den Jugendstrafvollzug. Justizministerin Karl kündigte daraufhin ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung an. In diesem Jahr wurden insgesamt vier Übergriffe auf jugendliche Insassen bekannt, darunter auch in den Jugendabteilungen in Graz und Linz.
(APA)
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