AA

„Kein Sex, kein Fahrradreifen“

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro verurteilt. ©VN
Feldkirch. 31-Jähriger am Landesgericht Feldkirch wegen Nötigung verurteilt. 

Von Gerhard Sohm / VN

Um ihr seine Liebe und Zuneigung zu beweisen, hatte der Kroate seiner Lebensgefährtin immer wieder Blumen geschenkt. Nachdem es zur Trennung gekommen war, teilte der 31-Jährige seiner nunmehr 37-jährigen Verflossenen per Kurznachricht über das Mobiltelefon mit, dass er sie umbringen werde, wenn sie nicht mehr mit ihm zusammenkomme.

Doch damit nicht genug der Drohungen: Nachdem er den Vorderreifen des Fahrrades seiner Ex-Freundin zur Reparatur mitgenommen hatte, verweigerte er die Rückgabe. Es sei denn, die 37-jährige erfülle die ihr gestellte Bedingung, mit ihm zu schlafen. Doch das tat sie nicht. Dennoch ließ der Mann den Vorderreifen schließlich über einen Arbeitskollegen an die Frau retournieren.

Angst vor Ex-Freund

Als Opfer und Zeugin bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch sagte die 37-jährige, dass sie Angst vor ihrem Ex-Freund gehabt hätte. „Ich traute mich vier Wochen nicht mehr aus dem Haus und schickte meinen Sohn zum Einkaufen.“

Richter Michael Fruhmann sah den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Nicht zuletzt deshalb, weil sich der Angeklagte diesbezüglich schon zwei einschlägige Vorstrafen eingehandelt hat und eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von drei Monaten auf  ihren Widerruf wartet. Doch davon sah der Richter noch einmal ab und glaubet mit einer Geldstrafe in der Höhe von 4200 Euro wegen Nötigung das Auslangen zu finden, doch: „Wenn sie das nächste Mal dasitzen, werden Sie absitzen.“ Der Verurteilte nahm die Entscheidung dankend an.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der aktuellen Ausgabe der “VN”.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • „Kein Sex, kein Fahrradreifen“