Kein Schadenersatz für Durchtrennung von Ostsee-Kabel

Der Fall des verdächtigen Tankers soll als ein Vorfall im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens eingestuft werden, entschied das Amtsgericht in Helsinki weiter. Demnach liegt die Zuständigkeit für eine strafrechtliche Verfolgung bei den Gerichten des Flaggenstaates des Öltankers oder den Heimatstaaten der Angeklagten. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Schäden an mehreren Kabeln in der Ostsee
Am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 wurden Schäden an dem zwischen Finnland und Estland verlaufenden unterseeischen Stromkabel Estlink 2 und mehreren Kommunikationskabeln festgestellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Crew der "Eagle S" die Schäden in internationalen Gewässern vorsätzlich verursachte, indem sie den Anker am Meeresgrund hinter dem Tanker herzog. Die Angeklagten wiesen den Vorwurf des Vorsatzes zurück.
Im Zuge der Ermittlungen entdeckten Experten eine kilometerlange Schleifspur sowie den Anker des Schiffes am Meeresboden. Die finnische Staatsanwaltschaft hatte im August Anklage wegen schwerer Sachbeschädigung und schwerer Störung von Kommunikationsanlagen gegen den georgischen Kapitän sowie einen georgischen und einen indischen Offizier erhoben.
Die "Eagle S" gehört nach Einschätzung der EU zur russischen Schattenflotte. Gemeint sind damit Tanker und andere Frachtschiffe, die Russland benutzt, um Sanktionen zu umgehen, die dem Land infolge seines Angriffskriegs gegen die Ukraine auferlegt wurden.
(APA/dpa)
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