Der Unbekannte fuhr ohne anzuhalten einfach weiter, heißt es dazu von der Polizei Gaschurn. Noch frecher ging es vor Kurzem in Oberlech zu: Eine 25-jährige Skilehrerin wurde von einem Unbekannten von hinten angefahren. Die Skilehrerin stürzte nach vorne und brach sich dabei den rechten Arm. Der unbekannte Skifahrer sagte laut Polizei noch, dass er am Unfall keine Schuld habe und machte sich einfach aus dem Staub. Die Alpinpolizei verzeichnet österreichweit pro Saison etwa 4000 Unfälle mit Verdacht auf Fremdverschulden, Tendenz steigend. Bei Fahrerflucht, unterlassener Hilfeleistung, Unfällen wegen Alkoholmissbrauch oder Raserei sieht das Gesetz, nicht nur auf der Straße, sondern auch auf der Piste harte Strafen vor, warnt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.
Sogar Gefängnis
Gerade Fahrerflucht auf der Piste kann schwere Folgen für alle Beteiligten nach sich ziehen. Für das Unfallopfer, das ohne Personaldaten des Schuldtragenden keine Schadenersatzansprüche geltend machen kann, aber auch für den Unfallverursacher selbst. Für Im-Stich-Lassen eines Verletzten sind im Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen bis zu 360 Tagsätzen vorgesehen, erläutert Haupfleisch. Bei schweren Verletzungen können sogar zwei Jahre Arrest verhängt werden. Sollte ein im Stich gelassenes Pistenopfer z. B. erfrieren, drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Streng wird auch unterlassene Hilfeleistung geahndet. Unabhängig davon, ob man schuld an einem Unfall ist oder nicht. Helfen ist für jedermann Pflicht, wer nicht selbst helfen kann, muss fremde Hilfe holen, betont der ÖAMTC-Jurist. Zur Klärung der Verschuldensfrage nach einer Kollision auf der Piste tragen vor allem Zeugen bei, daher sollte niemand zögern, seine Daten bekanntzugeben. Absolut kein Pardon kennen Gerichte bei Unfällen, die auf Grund besonders gefährlicher Verhältnisse verursacht wurden. Diese liegen dann vor, wenn der Pistenrowdy stark alkoholisiert oder besonders rücksichtslos andere Skifahrer niedergemäht hat. Wer andere Wintersportler verletzt, weil er mit stark überhöhtem Tempo in engen oder unübersichtlichen Stellen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in Rambo-Manier unterwegs ist, muss ebenfalls mit empfindlichen gerichtlichen Strafen rechnen.
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