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Kein Entrinnen: Wieder 13 Jahre Haft

Ein 24-jähriger Wiener, der seine Ex-Freundin zu sieben Raubüberfällen überredet hat, konnte sich auch mit einer Berufungsverhandlung nicht retten: Wieder verurteilten ihn die Geschworenen zu 13 Jahren hinter Gittern.

13 Jahre Haft – so lautete neuerlich das Urteil eines Wiener Geschworenengerichts am Freitag für einen 24-Jährigen, der seine Ex-Freundin zu sieben Raubüberfällen überredet haben soll. Der vorbestrafte, suchtgiftabhängige Mann war bereits im Vorjahr dafür zum gleichen Strafausmaß verurteilt worden – der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil aber aus formalen Gründen aufgehoben. Der Mann kündigte neuerlich Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der wegen Raubes zweifach vorbestrafte Mann hatte die bisher unbescholtene Frau nach seiner letzten Entlassung Anfang 2007 kennengelernt. Er soll ihr erklärt haben, wie man Überfälle begeht und sie mit Waffen ausgestattet und Tatorte ausgewählt haben. Laut Staatsanwalt Volkert Sackmann ließ sich die Frau “aus Liebe und Untergebenheit” überreden. Beim siebenten Mal wurde sie geschnappt und im Vorjahr dafür rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Erst in ihrer Hauptverhandlung berichtete sie von der Führungsrolle des Angeklagten: “Weil mir das alles zu viel wurde.” Er habe sie während ihrer Haft bedroht und ihr nahegelegt, nicht gegen ihn auszusagen, sonst werde sie bezahlen, berichtete sie Richter Andreas Böhm.

Der Angeklagte wollte von den Überfällen nichts gewusst und nur nachher gemeinsam das geraubte Geld ausgegeben haben – für Drogen und ein Auto. Die Frau habe ihre Aussage nur geändert, weil ihr das der Staatsanwalt “eingeredet” hätte: “Und dann geht der auch noch in Berufung, weil ihm 13 Jahre zu wenig sind”, empörte er sich. Die Frau dazu: “Vollkommener Blödsinn.”

Gleich am Tag nach der Verhaftung seiner “Affäre” raubte der 24-Jährige selbst einen Supermarkt aus. Drei Wochen später wieder einen, beim dritten wurde er geschnappt und ist dafür bereits rechtskräftig verurteilt. “Ich wollte ihr einen Anwalt bezahlen”, erklärte er. “Nach vier Jahren Heroinsucht sind’S nicht bereit, Raube zu begehen, aber dann plötzlich, um einen Anwalt zu bezahlen?”, sagte der Richter. Verteidiger Eduard J. Salzborn meinte: Sein Mandant gehöre “sicher nicht zu den Guten. Aber wenn einer einmal verurteilt wurde – bedeutet das, dass er ein notorischer Lügner ist?”

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig in allen Anklagepunkten schuldig. Das Strafausmaß: 13 Jahre Haft, wie schon im Juli des Vorjahres. Nachdem der OGH das Urteil aus formalen Gründen damals aufgehoben hatte, startete man im heurigen Jänner den zweiten Rechtsgang. Die Verhandlung wurde aber vertagt, weil die damals kurzfristig eingesprungene beisitzende Richterin in diesem Fall bereits als Journalrichterin integriert war und somit von der Entscheidung in der Hauptverhandlung ausgeschlossen ist.

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