Gemäß Artikel 14 lit Abs 1 lit a des Abkommens der Republik Österreich mit dem “Internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog” genieße Bandion-Ortner Immunität hinsichtlich aller in Ausübung ihrer Funktion gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und gesetzten Handlungen – auch über die Beendigung ihrer Tätigkeit im Zentrum hinaus, teilte das OLG als Disziplinargericht für Richter und Staatsanwälte mit.
Die früherer Justizministerin war wegen eines Interviews im Nachrichtenmagazin “profil” am 20. Oktober 2014 über ihre Arbeit als Generalsekretärin des Zentrums in die Bredouille geraten. Damals hatte sie auf eine Frage zur Todesstrafe in Saudi Arabien gesagt, dass in Saudi Arabien nicht jeden Freitag geköpft werde. In der Folge war neben Bandion-Orrtner auch das Abdullah-Zentrum in die Kritik geraten.
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