Kein Blaulicht für Stadtwerke Feldkirch

Von Seff Dünser / NEUE
Nach der Vorarlberger Landesregierung und dem Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat nun in dritter und letzter Instanz auch der Verwaltungsgerichtshof das Ansuchen mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass Notfalleinsätze des städtischen Strom- und Wasserversorgers zu selten vorkommen.
Das Höchstgericht in Wien hat die Revision der Stadt gegen das zweitinstanzliche Erkenntnis des Bregenzer Landesverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Denn es liege bereits höchstgerichtliche Rechtsprechung zur strittigen Rechtsfrage vor.
Die beiden Einsatzfahrzeuge würden eingesetzt, um Orte zu erreichen, an denen eine schnelle Stromabschaltung erforderlich sei, argumentierten die Stadtwerke. Das sei etwa bei Gebäudebränden, Beschädigungen von Stromleitungen oder elektrischen Anlagen durch Verkehrsunfälle und bei Hochwasser der Fall.
Im Jahr 2017 habe es nach Angaben der Stadtwerke 21 derartige Vorfälle gegeben, heißt es in der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dabei wären die Stadtwerke, wie sie selbst eingeräumt hätten, in lediglich fünf Fällen aufgrund der Verkehrssituation mit Blaulicht schneller am Einsatzort gewesen.
Fehlende Häufigkeit
Derart wenige Einsätze im Jahr, bei denen Blaulicht notwendig wäre, bedeuten jedoch auch nach Ansicht der Wiener Höchstrichter keine vom Kraftfahrgesetz geforderte Häufigkeit von Fahrten für den öffentlichen Hilfsdienst mit Gefahr im Verzug. Daher liege kein öffentliches Interesse für die Verwendung von Blaulicht vor.
Die Stadt Feldkirch meinte, auch für den Fall eines landesweiten Stromausfalls mit Blaulicht-Fahrzeugen gerüstet sein zu müssen. Ein Blackout in Vorarlberg wäre jedoch ein äußerst seltenes Ereignis, so der in zweiter Instanz zuständige Bregenzer Richter.
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