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Kaufanbote sind verbindlich

Will ein Interessent eine Immobilie zu bestimmten Konditionen kaufen, stellt er üblicherweise dem Verkäufer ein verbindliches Anbot.

Das Kaufanbot kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. In Normalfall wird es allerdings schriftlich gemacht, da es sonst zu Beweisproblemen kommen kann. Mit seiner Unterschrift auf dem Kaufanbot bietet der Interessent verbindlich an, das besichtigte Objekt zu einem bestimmten Preis kaufen zu wollen. Die Bindung an das Kaufanbot ist meist auf zwei bis drei Wochen befristet. Erfolgt die Vermittlung durch einen Makler, muss dieser das Anbot dem Verkäufer rechtzeitig innerhalb der Frist vorlegen.

Währenddessen der Interessent auf befristete Zeit an sein Angebot gebunden ist, sieht dies beim Verkäufer der Immobilie anders aus. Der Verkäufer kann sich innerhalb dieses Zeitrahmens überlegen, das Kaufanbot anzunehmen oder abzulehnen. Selbstverständlich steht es ihm auch frei, sich von weiteren Interessenten Anbote stellen zu lassen, um dann das beste auszuwählen.

Zusagen schriftlich festhalten

„Wichtig ist, dass im Anbot alle vom Verkäufer oder vom Immobilienmakler gemachten Zusagen schriftlich festgehalten werden. Das Kaufanbot kann von einem Rechtsanwalt oder mit Hilfe eines Immobilienmaklers vorformuliert werden. Es sollte alle wichtigen Punkte enthalten, wie z. B. Kaufpreis, Nebenkosten und zugesicherte Vereinbarungen. Wird das Kaufanbot dann angenommen, kommt der Vertrag offiziell zustande. Jetzt kann auch der Verkäufer die Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Der Kaufvertrag sollte von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt und treuhändisch abgewickelt werden“, informiert Silke Marte, Immobilienmaklerin bei Hypo Immobilien.

Fragen vorab klären

Unklarheiten und wichtige Fragen sollten im Vorfeld geklärt werden. Wird ein Objekt ohne Makler gekauft, empfiehlt sich der Blick ins Grundbuch und in den Flächenwidmungsplan. Sind größere Umbauten geplant, sollte man diese im Vorhinein mit der Baubehörde abstimmen. „Für Wohnungen gilt Ähnliches: Wenn Sanierungen vorgenommen werden möchten, sollte man sich vorher mit der Hausverwaltung in Verbindung setzen. So können unliebsame Überraschungen vermieden werden“, weiß Silke Marte.

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