Im zuständigen Ausschuss der Knesset wurde am Mittwoch nicht die notwendige Mehrheit erreicht. Insgesamt hätten 19 der 25 Mitglieder für ein solches Verfahren stimmen müssen, den Angaben zufolge kamen aber nur sieben Ja-Stimmen zusammen.
Vier Abgeordnete votierten gegen den Antrag. Andere Parlamentsmitglieder waren von der Abstimmung ausgeschlossen worden, da sie den Sitzungen zuvor ferngeblieben waren. Hätte der Ausschuss für Parlamentsangelegenheiten einer Amtsenthebung zugestimmt, hätte noch die Vollversammlung der Knesset für den Antrag stimmen müssen.
Katzav hatte im Jänner seine Amtsgeschäfte für drei Monate niedergelegt, genießt aber weiterhin Immunität. Er bestreitet die Vorwürfe und will bis zum Ende seines Mandats im Juli im Amt bleiben. Katzav wird am 2. Mai zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen befragt. Einen Rücktritt werde er nur vollziehen, wenn die Generalstaatsanwaltschaft nach der Anhörung tatsächlich Anklage erhebe, hatte Katzav erklärt.
Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Katzav, in seiner Zeit als Tourismusminister (1998-1999) eine Mitarbeiterin vergewaltigt zu haben. Während seiner Amtszeit als Präsident soll er zudem drei weitere Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen zudem Behinderung der Justiz und Zeugeneinschüchterung vor. Bei einer Anklage und Verurteilung drohen Katzav 16 Jahre Haft.
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