Von Christiane Eckert
Hintergrund der Geschichte ist der weiße Kater A*. Die 29-jährige Angestellte sagt, es sei ihr Haustier, ihre Mutter nennt das Tier ihr Eigentum. Sogar gestohlen worden soll er sein, derzeit weilt das Tier in Kärnten bei besagter Mutter. Am Bezirksgericht Bludenz wurde bereits um das Tier gestritten. Und dort kämpfte die Angestellte offenbar nicht ganz mit legalen Mitteln um ihr Recht. 2014 hatte sie das Tier offenbar privat übernommen, nun verlangte der Richter einen Beweis für die Besitzverhältnisse.
Schlechte Idee
Die junge Frau wollte einen Beleg bringen, sah sich in der Klemme und kontaktierte eine ehrenamtliche Tierschützerin, die mit Tiervermittlung betraut ist. Die Erstangeklagte bat diese, um der Katze willen, um eine falsche Bescheinigung. „Ich wollte ihr helfen, die Katze zu retten und war so gutmütig, dass ich einen falschen Vertrag unterfertigte“, so die zweitangeklagte Tiervermittlerin. Letztere zeigte sich geständig, sagte, sie habe nur helfen wollen und deshalb ein Schreiben unterzeichnet, das bestätigen sollte, dass die Angestellte den Kater 2014 von ihr übernommen hätte. Das Gericht verurteilte nun die Besitzerin, die laut Urteil falsch ausgesagt und zudem die Zweitangeklagte zu einer falschen Beweisaussage angestiftet hatte. Die Strafe 1200 Euro. Die Vermittlerin zu 300 Euro und 300 Euro auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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